Elektromobilitätsgesetz

Im Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft getreten, in diesem ist geregelt, wie Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-In Hybrid- und Elektroautos gefördert werden sollen. Seit September 2015 können die Halter solcher Fahrzeuge ein spezielles Nummernschild mit einem hinten „E“ beantragen.

Elektroauto Elektromobilität Parkschild

Die Kommunen können im Gegenzug Parkplätze kostenlos für PKW mit dem E-Kennzeichen anbieten, auch kann jede Kommune die Busspur für die Elektrofahrzeuge freigeben.

Für Plug-In Hybridautos gilt die Sonderbedingung, dass diese höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen oder mindestens 30 Kilometer (ab 1. Januar 2018 mindestens 40 Kilometer) im vollelektrischen Betrieb schaffen müssen.