Steuerfreiheit und andere Vorteile für Elektroautos wurden nun beschlossen
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(28.05.2012)
Die möglichen Käufer von Elektroautos sollen durch Steuerbefreiung und andere Vorteile dabei unterstützt werden, sich ein E-Auto zu kaufen.
Bereits vor 2 Wochen ist bekannt geworden, das laut dem „Regierungsprogramm Elektromobilität“ einige Vorteile auf die Fahrer von Elektroautos zukommen werden, dazu zählen:
- Steuerbefreiung,
- Sonderfahrspuren
- eigene Parkflächen in der City.
Aber auch dienstliche Elektroautos sollen nicht schlechter dastehen als Autos mit einem Verbrennungsmotor.
Bundeskanzlerin Merkel bekräftigte in ihrer wöchentlichen Videobotschaft, dass im Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sollen. Jedoch schweigt sich die Bundesregierung weiter über Zusagen für Subventionen und Kaufanreize aus.
Derzeit sind nur reine Elektroautos für 5 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, in Zukunft sollen nach den Plänen der Regierung alle bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden oder einen CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer nachweisen, für 10 Jahren von der Steuer befreit werden.
Auch sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, für Elektromobile die Mitbenutzung von Busspuren freizugeben oder Sonderparkflächen auszuweisen. Auch Sonderfahrspuren nur für Elektroautos sollen möglich sein. Wer ein Elektrofahrzeug als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können. Dann wäre nur für ein Fahrzeug Versicherungsprämie fällig.
Es bleibt zu hoffen, das sich die Bundesregierung auch noch darauf einigt, das es Kaufprämien für Elektroauto, Hybridautos oder Plug-In Hybridautos gibt.