Gilt die Kfz-Versicherung auch für mein E-Auto?
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Elektrofahrzeuge werden zunehmend zum Mainstream, nicht nur wegen ihrer Eleganz, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit, sondern auch durch staatliche Kaufanreize. Die Zahl der Elektroautos, die auf deutschen Straßen fahren, steigt stetig und ein Abwärtstrend ist nicht zu erwarten. Viele Menschen stellen sich vor einem Kauf die Frage, ob die Kfz-Versicherung auch für das E-Auto gilt und ob bestimmte Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
Wer kauft Elektroautos?
Der große Vorteil von Elektroautos ist der Beitrag, den sie zur Verbesserung der Luftqualität in Städten leisten können. Reine Elektrofahrzeuge sind mangels Verbrennung von fossilen Brennstoffen mit keinem Kohlendioxidausstoß verbunden. Umweltbewusste Menschen, die dem Klimawandel mit einem persönlichen Beitrag etwas entgegensetzen möchten, entscheiden sich daher regelmäßig für ein Elektroauto. Die E-Auto Förderung erleichtert den Einstieg in eine umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität.
Da sowohl die Unterhaltungs- als auch die Betriebskosten geringer ausfallen als bei einem vergleichbaren Verbrenner, sind es oft auch wirtschaftliche Überlegungen, die zu dem Kauf eines E-Fahrzeugs bewegen. Abgasanlage, Keilriemen, Getriebe, Zahnriemen und viele weitere Komponenten, die von einem Defekt betroffen sein können und in der Folge ausgetauscht werden müssen, sind bei einem Elektroauto erst gar nicht verbaut. Bis zum 31.12.2030 sind Elektroautos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden. Daher gehören auch Menschen mit einem Sinn für kostengünstige Mobilität zu den üblichen Verdächtigen.
Warum Elektroautos auf dem Vormarsch sind, ist nicht nur auf den Umweltaspekt und die Kosten sowie Förderungen zurückzuführen. Parkprivilegien und geringe Geräuschemissionen sind als weitere Vorteile zu nennen.
Versicherung E-Auto – darum ist eine spezielle Versicherung sinnvoll
Grundsätzlich wird für ein Elektroauto keine spezielle Kfz-Versicherung benötigt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist unabhängig von der Antriebsart Pflicht und stellt sicher, dass Unfallgeschädigte losgelöst von der Zahlungsfähigkeit des Verursachers immer eine Entschädigung erhalten. Auch in puncto Kaskoversicherung greift derselbe Versicherungsumfang wie bei einem Benzin- oder Dieselfahrzeug.
Dennoch lohnt sich die Suche nach einer speziellen E-Autoversicherung. Einige Kfz-Versicherungen sind auf die Bedürfnisse von E-Fahrern zugeschnitten und bieten bestimmte Zusatzleistungen. Exemplarisch ist die E-Autoversicherung der Generali zu nennen, die bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen in Anspruch genommen werden kann. Zu den Vorteilen zählt eine Allgefahren-Deckung für den Akku, die bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust greift. Unter anderem bei Akku-Brand und Bedienungsfehlern beim Laden können die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Lediglich Vorsatz, Verschleiß, Abnutzung, chemische Einwirkungen sowie Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers sind verständlicherweise ausgenommen. Als weiterer Vorteil ist ein E-Kennzeichen-Nachlass auf die Versicherungsbeiträge zu nennen.
Darauf sollte bei einer E-Autoversicherung geachtet werden
Insbesondere bei Folgeschäden von Marderbissen und Kurzschlüssen haben viele Versicherungen nachgebessert und räumen bei Hybrid- und Elektroautos höhere Schadensummen ein. Während vor wenigen Jahren bei solchen Schäden noch Höchstsummen von 5.000 € üblich waren, sind es mittlerweile 10.000 € und mehr. Wer auf der Suche nach einer E-Autoversicherung ist, sollte auf diesen Aspekt achten. Sobald Tierbissfolgeschäden und Folgeschäden aus Kurzschluss- oder Überspannungsschäden bis zu einem Betrag von 20.000 € mitversichert sind, kann von sehr guten Konditionen ausgegangen werden.
Darüber hinaus sollten Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag mitversichert sein. Im Idealfall werden sogar Schäden an der eigenen Elektro-Auto-Ladestation übernommen. Durchaus kann eine Internetrecherche mit den Schlagworten „Versicherung E-Auto“ bereits zum Ziel führen, doch sollte dennoch ein Gespräch mit einem Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Erwägung gezogen werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu erhalten.