Daimler testet das Elektroauto Tesla Model X – Eigentümer will Schweigegeld
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[07.12.2017] Daimler hat offenbar das Elektroauto Tesla Model X gemietet, um dieses ausgiebig zu testen – bei der Rückgabe war der PKW beschädigt und der Eigentümer will „Schweigegeld“.
Wenn ein Autohersteller ein neues Fahrzeug auf den Markt bringt, kann man die Hand dafür ins Feuer legen, dass sich die Konkurrenz mindestens ein Exemplar besorgt und dieses sehr genau unter die Lupe nimmt: Es also auf Teststrecken fährt und auch auseinander nimmt.
Die Fahrzeuge, welche auseinander genommen werden, wird sich der jeweilige Konkurrent kaufen. Aber auch für Teststrecken werden verschiedene Fahrzeugmodelle besorgt, also zum Beispiel gemietet.
Nun kam heraus, dass sich Daimler wieder einmal ein Elektroauto geliehen hat. Da man nicht will, dass die Konkurrenz das sofort mitbekommt, wird dies anscheinend über „Tarnfirmen“ oder Dritte gemacht.
So war Daimler schon einmal in den Schlagzeilen, weil man sich den Elektrotransporter Streetscooter besorgt hatte, um diesen heimlich auf einer Teststrecke auszufahren. (Siehe auch: Streit um Post-Elektroauto Daimler dementiert Spionage (externer Link))
Nun ist bekannt geworden, dass (sehr wahrscheinlich) Daimler das Elektroauto Tesla Model X via Sixt von einem kleinen Unternehmen gemietet hat.
Elektroauto Tesla Model X wurde mit Schäden zurückgegeben
Bei der Rückgabe stellte der Eigentümer dann fest, dass an dem Tesla während des Mietvorgangs Schäden aufgetreten sind. Diese sollen sich auf 15.700 Euro (ohne MwSt.) belaufen, für das Gutachten war die Dekra zuständig.
In den Medien spricht der Eigentümer allerdings von einem Schaden in Höhe von mehr als 80.000 Euro, denn er will noch den Verdienstausfall erstattet haben und verlangt eine „Abstandszahlun
Mit dieser Gebühr wollte sich das Unternehmerpärchen anscheinend von Sixt bzw. Daimler das Schweigen erkaufen, wobei man erwähnen muss, dass ein solches NDA in vielen Unternehmen zu finden ist.
Das kleine Unternehmen vermietet laut seiner Homepage derzeit folgende Fahrzeuge:
- 1 Tesla Model S 90D
- 1 Tesla Model S 100D
- 1 Tesla Model X P100DL+
- 1 Renault Zoe
Das dass Elektroauto beschädigt wurde, ist natürlich alles andere als schön. Allerdings hat der Eigentümer laut den aktuellen Berichten bereits die Schadenssumme (inkl. Gutachterkosten) überwiesen bekommen.
Anscheinend sah sich Sixt bereits dazu veranlasst, eine Stellungnahme zu veröffentlichen.
So heißt es in einer Stellungnahme:
– An dem Fahrzeug ist keineswegs ein Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden. Die DEKRA, einer der renommiertesten Kfz-Gutachter in Deutschland, hat in einem Gutachten, das von Elektromotron selbst in Auftrag gegeben worden war, den Schaden lediglich auf rund 15.700 Euro (ohne MwSt.) beziffert. Sixt hat diesen Schaden zusammen mit den Gutachterkosten und dem Fahrzeug-Minderwert Elektromotron binnen weniger Tage ohne weitere Diskussion erstattet. Dabei handelte es sich um einen Gesamtbetrag von rund 18.500 Euro (ohne MwSt.).
– Angesichts dieser Schadenhöhe kann keine Rede davon sein, dass das Fahrzeug von dem Sixt-Kunden „geschrottet“ worden sei, wie es in Teilen der Medien zu lesen war.
– Der medienwirksam behauptete Schadensbetrag von rund 83.500 Euro netto kommt nur deshalb zu Stande, weil Elektromotron, vertreten durch Frau Monika Kindlein und Herrn Manfred van Rinsum, unbegründete, mithin völlig willkürliche Positionen in Rechnung stellte.
– Offensichtlich erfolgte das „Hochrechnen“ des Schadens von vornherein mit der klaren Absicht, ein Drohpotenzial im Falle einer Veröffentlichung in den Medien aufzubauen und dabei eine Rufschädigung von Sixt in Kauf zu nehmen. Dafür spricht die letzte Rechnungsposition „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro. „NDA“ steht für „Non Disclosure Agreement“ (Vertraulichkeitsvereinbarung), d.h. Sixt wurde aufgefordert, für die Nicht-Veröffentlichung des Vorgangs zusätzlich sogar einen höheren Betrag zu zahlen als von der DEKRA neutral als Schaden festgestellt worden war. Ein solches „Schweigegeld“ ist sittenwidrig und war für Sixt völlig inakzeptabel. Als Folge wandten sich Frau Kindlein und Herr van Rinsum an den SPIEGEL.
– Nun versucht Herr van Rinsum offenkundig, die zwischenzeitlich hergestellte Öffentlichkeit zu nutzen, um aus dem Schaden am Ende ein noch besseres Geschäft für Elektromotron zu machen. So wurde Sixt mit Datum 5. Dezember 2017 eine neue Rechnung über rund 185.000 Euro netto für die Schadensregulierung samt Kauf des gebrauchten Fahrzeugs präsentiert. Diese Summe liegt sogar über dem Neupreis des Fahrzeugs und ist ein erneuter Beweis dafür, dass es Herrn van Rinsum nicht nur um die Schadensregulierung geht, sondern dass er weitergehende finanzielle Absichten verfolgt. Erneut fordert er eine „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro. Dies muss als „Preis“ interpretiert werden, im Falle des Eingehens auf dieses „Angebot“ auf weitere Medienkontakte zu verzichten. Auch für dieses weitere sittenwidrige Angebot steht Sixt nicht zur Verfügung.
– Vor dem Hintergrund dieser Fakten steht außer Frage, dass Elektromotron versucht, aus dem Schaden an dem Fahrzeug mit Hilfe der Medien am Ende ein gutes Geschäft zu machen – auf Kosten einer Rufschädigung von Sixt.
– Allen Beteiligten bei diesem Vorgang – und damit auch Elektromotron war im Übrigen klar, dass das von Sixt an den industriellen Kunden vermietete Fahrzeug zu Vergleichs- und Testzwecken eingesetzt werden würde.
Via: Welt und Sixt