In Braunschweig kann man mit dem Elektrofahrzeug kostenlos parken

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In immer mehr Städten kann man dank des Elektromobilitätsgesetzes kostenlos mit Elektroautos und anderen Elektrofahrzeugen kostenlos parken, nun wurde beschlossen, dass für die umweltfreundlichen Städte auch in der Stadt Braunschweig die Parkgebühr weiterhin entfällt.

In Braunschweig können die Halter von Elektroautos, Brennstoffzellenautos und Plug-In Hybridautos kostenlos parken, jedenfalls, solange sie die Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Die Halter, welche für ihren PKW noch kein E-Kennzeichen beantragt haben, erhalten hierfür von der Stadt Braunschweig entsprechende Sonderausweise.

In Braunschweig können die Halter von Elektroautos, Brennstoffzellenautos und Plug-In Hybridautos kostenlos parken, jedenfalls, solange sie die Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Die Halter, welche für ihren PKW noch kein E-Kennzeichen beantragt haben, erhalten hierfür von der Stadt Braunschweig entsprechende Sonderausweise.

Der Rat in der Stadt Braunschweig hat eine Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) beschlossen, damit können Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In Hybridautos bis zum 31. Dezember 2017 weiterhin kostenlos parken. Da bisher nur wenige Besitzer der förderfähigen Elektrofahrzeuge ein entsprechendes E-Kennzeichen beantragt und abgeholt haben, verschickt die Stadt an die betreffenden Fahrzeughalter gebührenfreie Sonderparkausweise.

Wer bereits das neue Sonderkennzeichen an seinem PKW angebracht hat, benötigt diesen Parkausweis natürlich nicht.

Betriebe und Privatpersonen können den Parkausweis bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten beantragen, die Antragstellung ist über das Internet (www.braunschweig.de/sonderparkausweis) oder auf dem Postweg möglich.
Es fallen weiterhin keine Kosten für den Ausweis an. Diesen können übrigens auch Fahrzeughalter für das Braunschweiger Stadtgebiet beantragen, welche nicht direkt in Braunschweig wohnen.

Diejenigen, welche bereits einen entsprechenden Sonderausweis besitzen, bekommen den neuen – welcher bis zum Dezember 2017 gültig ist – automatisch zugesandt. Die bisherigen Ausweise bleiben bis Ende Januar 2016 gültig.

Das Elektromobilitätsgesetz soll Elektrofahrzeuge gezielt fördern

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wurde im Jahr 2015 verabschiedet, damit sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge gezielt gefördert werden. Die Elektrofahrzeuge, welche die Bedingungen des EmoG erfüllen, können in Braunschweig auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis zu drei Stunden kostenlos parken.
Die Halter müssen aber zwingend zusätzlich die Parkscheibe nutzen.

Für Plug-In Hybridautos gilt die Sonderbedingung, dass diese höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen oder mindestens 30 Kilometer (ab 1. Januar 2018 mindestens 40 Kilometer) im vollelektrischen Betrieb schaffen müssen.

Via: Braunschweigeranzeiger

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