Selbstfahrende Autos – wer haftet beim Unfall?
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Noch ist es eine Zukunftsvision – das selbstfahrende Auto, bei dem es keinen „Fahrer“ mehr im klassischen Sinne gibt. Aber an der Entwicklung wird schon fleißig gearbeitet. Google hat bereits ein Versuchsmodell vorgestellt, bei Apple munkelt man über entsprechenden Anstrengungen und auch die traditionelle Autoindustrie beschäftigt sich mit dem Thema. Zusammen mit einem sogenannten Autopiloten könnten Elektroautos eine große Zukunft gehören.
Von der persönlichen Haftpflicht zur Produkthaftpflicht
Dies wirft auch neue Fragen auf, zum Beispiel bezüglich der Versicherung. Bisher trifft die Haftung in erster Linie den Fahrer bzw. Halter eines Fahrzeugs. Das ist insofern konsequent, als rund 90 Prozent der Unfälle auf Fahrfehlern beruhen, nur bei 10 Prozent sind technische Mängel die Ursache. Doch beim selbstfahrenden PKW sieht die Lage anders aus.
Hier kann es de facto keine menschlichen Fehler mehr geben. Wenn es zum Unfall kommt, muss es am Fahrzeug selbst liegen. Damit verschieben sich die Gewichte bei der Haftung. Der Faktor Mensch verliert an Bedeutung, dafür nehmen Herstellung und Qualität des Wagens selbst eine entscheidende Rolle ein. Oder versicherungstechnisch ausgedrückt: die Absicherung der persönlichen Haftpflicht wird weniger relevant, dafür kommt die Produkthaftung stärker ins Spiel.
Dies wird auch Konsequenzen für die Haftpflichtversicherung haben. Die Eigenschaften des Produktes „Auto“ werden bei der Bemessung der Versicherungsprämien künftig noch wesentlich stärker berücksichtigt werden, als dies bereits heute der Fall ist. Schon jetzt gibt es Versicherungsangebote, bei denen erweiterte Schutzmaßnahmen und automatische Sicherungssysteme – sogenannte Assistenzsysteme – zu günstigeren Versicherungsprämien führen. Selbstfahrende Elektroautos werden – sollten sie einmal stärkere Verbreitung finden – das Versicherungssystem in der Kfz-Haftpflicht daher grundsätzlich verändern.
Versicherer richten sich auf Roboterautos ein
Die Versicherungsbranche stellt sich bereits heute darauf ein. So hat der Kfz-Versicherer Allianz kürzlich angekündigt, auch selbstfahrende Autos versichern zu wollen. Ob die Versicherung durch die Entwicklung tendenziell billiger wird, lässt sich dabei schwer einschätzen. Verminderten Risiken durch den Faktor Mensch stehen nämlich auch möglicherweise höhere Schadenskosten durch teure Elektronik gegenüber. Andere Risiken durch Wettereinflüsse, Einbruch und Diebstahl bleiben bestehen.
Bis es soweit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Dabei ist nicht nur eine erhebliche Wegstrecke bezüglich Forschung und Entwicklung zurückzulegen, auch rechtlich sind noch Hürden zu nehmen. Nach dem sogenannten Wiener Übereinkommen, einer internationalen Vereinbarung über Straßenverkehrsregeln, muss der Fahrer „dauernd sein Fahrzeug beherrschen“ – das setzt eine aktive Rolle beim Fahren voraus.
Sie ließe sich beim selbstfahrenden Elektroauto ggf. bereits dadurch herstellen, dass der Fahrer im Notfall das automatische Steuerungssystem abschalten kann und wieder selbst das Steuer übernimmt.
Ein erster Schritt ist aber zum Beispiel bei den sogenannten Einparkassistenten getan, so dürfen auch reguläre Fahrzeuge bis zu etwa 10 km/h autonom fahren, jedoch muss hier der Fahrer jederzeit eingreifen können.
Bisher gibt es in Deutschland nur ein paar Handvoll von Ausnahmegenehmigungen für Autohersteller, Zulieferfirmen und Hochschulen.
Ich muss doch tatsächlich mal schauen, wie das im Wiener Übereinkommen genau formuliert ist. Denn erstens ist in einem autonom fahrenden Auto der „Fahrer“ der Computer und zweitens kenne ich keinen einzigen Fahrer, der sein Auto wirklich dauernd beherrscht.