Fahrzeuge wieder zulassen: So funktioniert das Ganze mit i-Kfz
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Bastler, Oldtimer-Fans und Tuning-Enthusiasten kennen es: Steht ein größeres Kfz-Projekt an, kann es sinnvoll sein, das Fahrzeug für einige Zeit abzumelden und dann wieder anzumelden. Das hat einen einzigen Grund: In der Zeit, in der der Wagen auf Vordermann gebracht und ohnehin nicht bewegt wird, lassen sich durch die kurzzeitige Außerbetriebsetzung Steuern sparen. Seit einiger Zeit profitieren Fahrzeughalter hierbei von den Möglichkeiten der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Wiederzulassungen kann man nämlich mittlerweile bequem von zu Hause aus durchführen.
Was ist und was kann i-Kfz?
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz wird seit 2015 sukzessive umgesetzt
- Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen, Erstzulassungen, Kennzeichenmitnahme
- Vorteile: Kein Behördengang – das spart Zeit, Geld und Nerven
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung im Detail
Seit dem Jahr 2015 wird in Deutschland die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz schrittweise umgesetzt. Federführend ist bei diesem umfassenden Digitalisierungsprojekt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel war es von Anfang an, alle Prozesse rund um die Fahrzeugzulassung auch online möglich zu machen. Aufgrund der Komplexität des Themas mussten die Weichen dafür sukzessive gestellt werden.
Das begann im Januar 2015: Seit nunmehr vier Jahren haben Fahrzeughalter die Option, ihren Wagen im Internet außer Betrieb zu setzen. Im Oktober 2017 wurde es schließlich möglich, ein Auto oder ein Motorrad im selben Zulassungsbezirk auf denselben Halter wiederzuzulassen. Die sogenannte Stufe 3 von i-Kfz ermöglicht es Privatpersonen nun, auch Erstzulassungen und sämtliche Wiederzulassungen über die internetbasierte Fahrzeugzulassung abzuwickeln.
Sobald Privatpersonen alle Möglichkeiten von i-Kfz vollumfänglich nutzen können, soll das Ganze auch auf juristische Personen ausgeweitet werden. Wann diese sogenannte Stufe 4 von i-Kfz realisiert wird, ist bislang noch nicht abzusehen.
Voraussetzungen: Das ist für i-Kfz wichtig
Wer die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Damit sich der Fahrzeughalter digital ausweisen kann, ist es notwendig, dass er einen neuen Personalausweis (kurz: nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) besitzt. Beide Ausweispapiere müssen eine aktivierte E-Ausweisfunktion, die sogenannte eID, haben.
Damit das digitale Ausweisen im Rahmen von i-Kfz durchgeführt werden kann, ist entweder die Ausweis-App2 oder ein Ausweislesegerät notwendig. Dabei handelt es sich um externe Hardware, die am PC oder Laptop angeschlossen werden kann.
Wer ein Fahrzeug im Internet abmelden oder ummelden möchte, muss eine weitere Sache beachten. Nur Kraftfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen sind, verfügen über einen Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dieser Code ist essenziell für die Außerbetriebsetzung. Doch wie läuft nun eine Wiederzulassung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung ab?
So funktioniert die Wiederzulassung mit i-Kfz?
Wer ein Auto im Internet wieder zulassen möchte, benötigt neben dem neuen Personalausweis den Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Soll gleichzeitig noch ein Halterwechsel durchgeführt werden, ist auch der Code aus der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig. Weitere Dinge, die für die Wiederzulassung gebraucht werden, sind eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und die eigenen Kontodaten.
Die Wiederzulassung ist in wenigen Schritten erledigt:
- Einloggen ins Portal der Zulassungsbehörde: Mittels des nPA oder des eAT loggt sich der Fahrzeughalter in das Online-Portal der zuständigen Zulassungsstelle ein.
- Antrag stellen: Danach müssen alle relevanten Daten in die Maske eingegeben werden. Dazu zählen unter anderem das Kennzeichen, der Sicherheitscode, das Datum der Hauptuntersuchung und die Bankdaten.
- Kennzeichen angeben: Im Anschluss wählt der Halter das nächste freie Kennzeichen aus. Hat er sich dazu entschieden, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, gibt er dieses ein und sendet alles ab.
Der Antrag wird im Nachgang von einem Sachbearbeiter geprüft. Sofern das erfolgreich abläuft, erhält der Fahrzeughalter den Zulassungsbescheid, die neuen Fahrzeugpapiere sowie die Zulassungsplakette und den Plakettenträger für den TÜV-Stempel. Der Besuch in der Zulassungsstelle entfällt somit gänzlich.