Käufer des Elektroauto Tesla Model S müssen den Umweltbonus zurückzahlen
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[19.07.2018] Wer das Elektroauto Tesla Model S gekauft hat, muss unter Umständen den erhaltenen Umweltbonus zurückzahlen. Hiervon sind nur die Käufer betroffen, welche das Elektrofahrzeug vor dem 6. März 2018 erworben haben.
Das Elektroauto Tesla Model S gehört zu den populärsten Stromern der Marke Tesla, der Kaufpreis beginnt bei 69.999 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Wer eine höhere Reichweite haben oder mehr Extras haben will, muss tiefer in die Tasche greifen.
Damit gehört der Stromer nicht gerade zu den günstigsten E-Autos in Deutschland, verfügt aber über einen guten Ruf und es gibt viele Fans.
Als in Deutschland die Kaufförderung für Elektroautos eingeführt wurde, hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Preisgrenze von 60.000 Euro eingeführt.
Damit seine Kunden in den Genuss der Umweltbonus genannten Kaufförderung kommen können, hatte der Autohersteller in Deutschland das „Komfortpaket“ eingeführt.
Darin wurden viele Funktionen zusammengefasst, auf welche die Käufer des Elektroautos nicht verzichten möchten, wie zum Beispiel Navigation, Parksensoren, Internet-Radio, etc.
Durch die Ausgliederung der Funktionen in das kostenpflichtiges Extra, welches 13.101 Euro kostet, hat es das Elektroauto Tesla Model S auf die Liste der förderfähigen Fahrzeuge geschafft.
Das BAFA hatte das Model S später von der Liste genommen, weil es Zweifel gab, ob das Fahrzeug wirklich so ohne Komfortpaket verkauft wird.
Ein paar Monate später war die Edel-Limousine wieder auf der Liste der förderfähigen PKW zu finden.
Käufer des Elektroauto Tesla Model S sollen den Umweltbonus zurückzahlen
Am 17.07.2018 veröffentlichte das BAFA eine Pressemitteilung, in welcher mitgeteilt wurde, dass man ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das Model S von Tesla beginnt.
Hiervon sind die Kunden betroffen, welche das Model S vor dem 6. März 2018 gekauft haben. Falls die Förderung bereits ausbezahlt wurde, müssen die Antragsteller das Geld wieder zurückzahlen.
Auf seiner Internetseite schreibt das BAFA zum Model S:
Sofern Sie für ein Tesla-Fahrzeug den Umweltbonus beantragen wollen, berücksichtigen Sie bitte die besonderen Hinweise zu den Antragsunterlagen (siehe Reiter „Tesla-Fahrzeug „Model S“).—Am 03.03.2018 trat eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft.Bitte beachten Sie folgende Änderungen: Das Doppelförderungsverbot wurde aufgehoben. Ab dem 03.03.2018 ist die Inanspruchnahme von mehreren gleichartigen Förderprogrammen zulässig.Im Falle einer Abtretung beim gewerblichen Leasing ist im Leasingvertrag der Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe des in Nummer 4 der Richtlinie festgelegten Betrags inklusive (nicht mehr exklusive) Mehrwertsteuer nachvollziehbar auszuweisen.Die Passage “Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums (BAFA Listenpreis)“ befindet sich in der geänderten Richtlinie nicht mehr unter der Nummer 4 sondern unter der Nummer 3.3.Die neue Richtlinie tritt am 30.06.2019 außer Kraft.
Zum Förderverfahren schreibt das zuständige Bundesamt:
Das Tesla-Fahrzeug „Model S“ wurde mit Wirkung vom 06.03.2018 auf die BAFA-Liste aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass der Bundesanteil am Umweltbonus nur dann gewährt werden kann, wenn Sie als Antragsteller eine verbindliche Bestellung bzw. einen Kauf- oder Leasingvertrag am 06.03.2018 oder später abgeschlossen haben.
Die Antragsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:
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den Basispreis unter 60.000 Euro
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das Bestelldatum
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die Bezeichnung „Model S“
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die Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets sowie
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den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.000 Euro.
Seit dem 6. März 2018 können die Käufer des Model S wieder die Förderung beantragen
Die Käufer, welche ihr Fahrzeug vor diesem Datum gekauft haben, können nicht von der Umweltprämie profitieren.
So schreibt das BAFA:
„Darunter fallen rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde. Dazu gehören darüber hinaus rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen.“
Tesla geht übrigens gegen die Entscheidung, dass die Käufer des Edelstromers, welche den PKW vor dem 6. März erworben haben, anscheinend vor Gericht. So schreibt Welt.de, dass Tesla gegen die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland vorgeht und nun juristisch dagegen vorgeht.
Gleichzeitig hat Tesla mitgeteilt, dass man den betroffenen Kunden die 2.000 Euro erstatten werde.
Via: Electrek und Welt.de
Fairerweise tritt TESLA in Vorlage. Ausserordentliches kundenfreundliches Verhalten!