Das Elektroauto Tesla Model S erhält in Deutschland wieder die Kaufförderung

3 Minuten Lesezeit

[02.04.2018] Für das Elektroauto Tesla Model S gibt es wieder die Umweltbonus genannte Kaufförderung, die Förderung wurde gestoppt, nach dem es hieß, dass die günstige Variante gar nicht ausgeliefert werden würde.

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Elektroauto Tesla Model S und Supercharger IAA Frankfurt am Main

Elektroauto Tesla Model S und Supercharger IAA Frankfurt am Main

Im Dezember 2017 wurde bekannt, dass es für das Elektroauto Tesla Model S keine Umweltbonus genannte Kaufförderung mehr gibt. Denn das Bundesamt für Wirtschafts und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Model S aus der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge genommen, da die Basisversion über 60.000 Euro kostet bzw. die Variante für unter 60.000 Euro nicht zu haben sei.

In einer Stellungnahme hatte Tesla damals erklärt, dass die Vorwürfe nicht stimmen würden. So werde das Elektroauto Tesla Model S sehr wohl für einen Netto-Listenpreis von unter 60.000 Euro verkauft und an Kunden ausgeliefert.

Das BAFA hatte seinerzeits mitgeteilt, den Fall prüfen zu wollen. Anscheinend ist die Prüfung für Tesla positiv ausgefallen, denn seit März  steht das Model S von Tesla wieder auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.

Auf der Internetseite des BAFA (externer Link) findet man eine entsprechende Erläuterung zu dem Vorgang.

Hinweis

Sofern Sie für ein Tesla-Fahrzeug den Umweltbonus beantragen wollen, berücksichtigen Sie bitte die besonderen Hinweise zu den Antragsunterlagen
(siehe Reiter „Tesla-Fahrzeug „Model S“).

Am 03.03.2018 trat eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft.
Bitte beachten Sie folgende Änderungen:
Das Doppelförderungsverbot wurde aufgehoben. Ab dem 03.03.2018 ist die Inanspruchnahme von mehreren gleichartigen Förderprogrammen zulässig.
Im Falle einer Abtretung beim gewerblichen Leasing ist im Leasingvertrag der Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe des in Nummer 4 der Richtlinie festgelegten Betrags inklusive (nicht mehr exklusive) Mehrwertsteuer nachvollziehbar auszuweisen.
Die Passage “Für diejenigen Fahrzeugmodelle, die bereits zum 31. Dezember 2015 auf dem Markt verfügbar waren, gilt als Vergleichsmaßstab der zum 31. Dezember 2015 gültige Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Für nach 31. Dezember 2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt als Vergleichsmaßstab der zum Zeitpunkt der Markteinführung geltende niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums (BAFA Listenpreis)“ befindet sich in der geänderten Richtlinie nicht mehr unter der Nummer 4 sondern unter der Nummer 3.3.
Die neue Richtlinie tritt am 30.06.2019 außer Kraft.

Wer sich also das Elektroauto Tesla Model S kaufen will, kann jetzt wieder 4.000 Euro sparen. Aber bei der Preisklasse des Model S wird dies für die Käufer wahrscheinlich keine große Rolle spielen.

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