Das Aufladen von Elektroautos soll dank der Ladesäulenverordnung einfacher werden
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[31.03.2017] Dank der Ladesäulenverordnung könnte es in Deutschland bald einfacher werden, ein Elektroauto aufzuladen. Für die Nutzer könnte die Verordnung viele Vorteile bringen.
Wer mit seinem Elektroauto eine größere Spritztour unternehmen will, muss sich bisher genau informieren, wo er zu welchen Bedingungen seinen Stromer aufladen kann.
Denn ansonsten kann es gut sein, dass einem zum Beispiel die passende Kundenkarte fehlt und man sich dann notfalls irgendeine andere Gelegenheit suchen muss, an der man sein E-Auto aufladen kann.
Bei diesem Thema bieten die Tankstellen für die Fahrer von PKW mit einem Verbrennungsmotor einen großen Vorteil, denn da weiß man, dass man nahezu weltweit problemlos sein Auto volltanken kann und in der Regel auch bargeldlos bezahlen kann.
Dank der Ladesäulenverordnung (LSV) könnten es in Zukunft auch für die Fahrer von Elektroautos so einfach, wie an einer Tankstelle werden.
Mühlen der Politik mahlen auch beim Thema Elektromobilität langsam
Eigentlich sollten die Änderungen an der Ladesäulenverordnung (LSV) bereits zum Herbst 2016 umgesetzt worden sein, allerdings brauchten die EU-Politiker in Brüssel etwas länger, so dass die Bundesregierung den die neue LSV erst in der letzten Woche beschließen konnten.
Damit die Verordnung umgesetzt werden kann, muss nun nur noch der Bundesrat zustimmen.
Die in internen Kreisen auch als Ladesäulenverordnung II (LSV II) bezeichneten Regelungen sollen die Benutzerfreundlichkeit deutlich erhöhen, denn sowohl der Zugang als auch die Abrechnung soll viel einfacher werden, dazu gehören:
- So soll das Ad-hoc-Laden (also wenn der Fahrer des Elektroautos keinen direkten Vertrag mit dem Stromlieferanten der Ladesäule hat) einfacher werden.
- die unentgeltliche Stromabgabe,
- Zahlung mit Bargeld,
- Zahlung mit Karte,
- Zahlung via SMS
- sowie das webbasierte Bezahlen,
- die Menüführung soll mindestens in Deutsch und Englisch erfolgen.
Bei dem webbasierten Zahlen soll es dann zum Beispiel möglich sein, via Smartphone-App oder vergleichbares zu bezahlen.
Wer eine Ladestation mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW betreibt, muss diese in Zukunft nicht an die Bundesnetzagentur melden.
Stefan Kapferer (Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)) sagt:
„Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen. E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner. Das wird zusätzliche Nutzergruppen von der E-Mobilität überzeugen.“
Es wird jedoch nicht vorgeschrieben, welchen Ladestecker (zum Beispiel CHAdeMO (Typ 2)) man an der öffentlichen Ladestation verwendet. Wer seine private Ladestation anderen Stromer-Fahrern anbietet, fällt meiner Meinung nach, nicht unter diese Regelung.
So Kapferer weiter:
„Solange nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind, rechnen sich die öffentlichen Ladesäulen allerdings häufig nicht. Um diese Henne-Ei-Problematik aufzulösen, ist das Ladesäulen-Förderprogramm weiterhin enorm wichtig. Der zweite Förder-Aufruf muss jetzt schnellstmöglich erfolgen und ein deutlich größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleunigen.“