Für Elektroauto muss man die nächsten 10 Jahre keine KFZ-Steuer zahlen

2 Minuten Lesezeit

[01.12.2016] Seit dem 17. November sind Elektroautos für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, bis vor der Änderung galt die Befreiung für 5 Jahre.

Dieser Parkplatz steht vor einer Ladestation bei Volkswagen in Wolfsburg.

Dieser Parkplatz steht vor einer Ladestation bei Volkswagen in Wolfsburg.

Es gibt wieder einmal mehr einen guten Grund, sich ein Elektroauto zu kaufen: Denn für Elektroautos muss man nun in Deutschland für 10 Jahre keine KFZ-Steuer mehr zahlen.

So steht seit dem 7. November im „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“:

„Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt.“

„Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für technisch umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich zum Zeitpunkt der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung mit Fremdzündungsmotoren oder Selbstzündungsmotoren angetrieben wurden. Die Steuerbefreiung wird nach Maßgabe folgender Voraussetzungen gewährt:
1. das Fahrzeug ist in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2020 nachträglich zu einem Elektrofahrzeug im Sinne des § 9 Absatz 2 umgerüstet worden und
2. für die bei der Umrüstung verwendeten Fahrzeugteile ist eine allgemeine Betriebserlaubnis nach §22inVerbindungmit§20derStraßenverkehrs-ZulassungsOrdnung erteilt.
Die Steuerbefreiung beginnt an dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen nach Satz 2 als erfüllt feststellt.“

10 Jahre keine KFZ-Steuer für Elektroautos und entsprechende Umbauten

Um die Elektromobilität zu fördern, wurde auch die Umweltbonus genannte Kaufprämie eingeführt, welche man für Elektro-, Brennstoffzellen– und Plug-In Hybridautos erhält.

Zusätzlich wurde die Befreiung von der KFZ-Steuer auf 10 Jahre nochmals verlängert, dies gilt allerdings nur bei erstmaliger Zulassung im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020.

Was auch neu ist, ist die Tatsache, dass nun auch E-Autos gefördert werden, welche von einem Verbrenner- zu einem Elektroauto umgebaut worden sind.

Kostenloses Aufladen von Elektroautos ist kein geldwerter Vorteil mehr

Vor der Gesetzesänderung musste man bei der Steuererklärung unter anderem angeben, ob man einen geldwerten Vorteil durch das kostenlose Aufladen seines Stromers beim Arbeitgeber erhält.

Für den Arbeitnehmer hat dies nun den Vorteil, dass man den Strom quasi geschenkt bekommt.

Die ganzen Details kann man im Bundesgesetzblatt nachlesen (externer Link).

Via: electrive

 

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