Die Kaufprämie und Steuervorteile für Elektroautos sind jetzt beschlossen
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Das Kabinett hat heute die Kaufprämie für Plug-In Hybrid- und Elektroautos beschlossen, vorher gab es unter den Politikern eine lange Diskussion.
Für viele war die Verabschiedung des Gesetzes, welches die Förderung von Elektrofahrzeugen regelt nur noch eine reine Formsache, allerdings gab es heute im Kabinett über das Thema eine lange Diskussion.
Ab Mitte Mai 2016 gibt es für den Kauf eines Elektro- oder Plug-In Hybridautos eine Kaufförderung, so gibt es im Rahmen des „Umweltbonus“ für den Kauf eines Elektroautos bis zu 4.000 Euro – Plug-In Hybridautos werden mit 3.000 Euro bezuschusst.
Für die Kaufprämie kommen nur PKW in Betracht, welche unter 60.000 Euro kosten und wenn sich der Autobauer an dem Förderprogramm beteiligt – die meisten großen Autohersteller haben bereits eine Zusage erteilt, dazu zählen: Volkswagen, BMW, Daimler, Nissan, Renault Kia, usw.
Antrag für die Kaufprämie von Elektroautos kann online gestellt werden
Schon in Kürze soll es möglich sein, den Antrag online bei dem zuständigen Bundesamt Bafa zu stellen. Es gilt das „Wer zuerst kommt, ma(h)lt zuerst“-Prinzip: Denn wenn der 1,2 Milliarden Euro große Fördertopf leer ist, gibt es keinen weiteren Anspruch auf die Förderung – alternativ ist das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2019 zeitlich befristet.
Ausbau der Ladestationen
Die Politik hat auch erkannt, dass ein Ausbau der Ladeinfrastruktur nötig ist. Daher will der Bund 300 Millionen Euro in den Ausbau von Stromtankstellen investieren.
Als mögliche Standorten könnten Autohöfe, Tankstellen, Bahnhöfe, Messezentren, Carsharing-Stationen sowie Sport- und Einkaufszentren dienen.
Ebenso soll auch in Deutschland die Batterieförderung verstärkt werden, denn die Stromspeicher sind derzeit die Hauptkostentreiber bei einem Stromer, so machen diese je nach Fahrzeugmodell etwa ein Drittel des Kaufpreises aus.
10 Jahre Steuerbefreiung
Zusätzlich sollen alle förderfähigen Fahrzeuge rückwirkend zum 1. Januar 2016 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, bisher galt dies nur für die Dauer von 5 Jahren.
Via: Bundesregierung