Bundesregierung beschließt die Förderung von Elektrofahrzeugen
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Das Bundeskabinett von Deutschland hat beschlossen, dass Elektrofahrzeuge besonders gefördert werden sollen.
So können in Zukunft zum Beispiel Plug-In und Elektroautos ein besonderes Kennzeichenschild erhalten, als Anreiz können die Parkgebühren entfallen, Busspuren freigegeben werden und vieles mehr.
Endlich wurde die besondere Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen, dementsprechend können diese ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben »E« erhalten.
Für entsprechende Elektromobile, welche im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an der Fahrzeugrückseite.
Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie die Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung dafür, dass das Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt, sofort zu handeln.
Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, wurde vereinbart, dass Elektroautos (und andere elektrisch angetriebene Fahrzeuge) Sonderrechte erhalten können.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
- Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
- Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
- elektrisch betriebene Fahrzeuge können die Möglichkeit erhalten auf Busspuren zu fahren.
Allerdings muss man hier das Wort »können« besonders beachten, denn die jeweiligen Kommunen sind nicht zu der Umsetzung gezwungen, sondern sie können darüber freiwillig entscheiden.
Das Elektromobilitätsgesetz ist vorerst bis 2030 befristet
»Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.«
Allerdings ist das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet, die Politik rechnet damit, dass sich bis dahin die elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.
Treibhausgase sollen bis 2050 um mindestens 80 Prozent gesenkt werden
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent senken. Der Endenergieverbrauch für den Verkehr soll um etwa 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 verringert werden.
In dem EmoG werden nicht nur explizit Elektroautos genannt, sondern Elektrofahrzeuge – somit gilt diese Regelung unter anderem auch für Plug-In Hybridautos.
Via: Bundesregierung
Na, das nenn ich mal Lobbyarbeit! Die ganzen sogenannten Plug-In Hybride, dicke Benz, Porsche und BMW werden nun auch noch privilegiert.
Das stimmt Bau ein klein Akku rein und lass ihn über 240V Netz laden mit 30KM Reichweite und du kannst absahnen von der Förderung.
Aber ab wann genau ist das Gesetz in Kraft? Werden direkt Kauf mit Prämien von Bundesebene erlassen? Gibt es erste Informationen welche Kommunen oder Bundesländer wie viel dazu steuern noch?
Was ist mit Bau der Ladeinfrastruktur was ist da geregelt richtig?
Was ist mit ein einheitlichen Zahlsystem bei öffentlichen Ladestationen was ist da geregelt im Gesetz?
Da hat er recht, der Jürgen Kohl – freie Fahrt und freies Parken für dicke Stinkkarren – ein feines Gesetz für alle die beim Autokauf noch ein wenig Geld für einen kleinen Akku übrig haben. Weiter so.