Hybrid- und Elektroautos erhalten eigene Prüfpunkte bei der Hauptuntersuchung
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(11.10.2012)
Elektroautos und Hybridautos sollen eigene Prüfpunkte bei der Hauptuntersuchung (HU) erhalten.
(Logo der Bundesanstalt für Straßenwesen)
Ich muss zugeben, dass ich etwas überrascht war, als ich gelesen habe, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erst jetzt die Entwicklung eigener Prüfpunkte bei der Hauptuntersuchung (HU) für Hybrid- und Elektroautos in Auftrag gegeben hat – Schließlich gab es die Elektrofahrzeugen schon vor 1900.
Auch wenn es Elektroautos mehr oder weniger immer gab, sollen die neuen Prüfpunkte dabei helfen, elektrisch angetriebene Autos noch sicherer machen. Denn zwar benötigt ein Elektrofahrzeug weniger Wartung, jedoch haben auch diese Bremsen, Licht, etc.
Die steigende Anzahl an Elektroautos soll die Prüforganisatoren, wie TÜV, Dekra, etc. vor neue Herausforderungen stellen. Wobei ich mich frage, wo jetzt die Neuigkeiten sein sollen? Denn fast alles, was es in den neuen Elektromobile heute gibt, gab es fast genauso auch früher. Der Hauptunterschied zu damals und heute sind (zum Glück) die neuen Batterieeinheiten, welche damals aus Bleiakkuzellen und heute aus Lithium-Ionen Akkuzellen bestehen.
Für diese immer effizienter werdenden Stromspeicher müssen je nach Aufbau der Batterieeinheit extra Kühl- bzw. Wärmeelemente eingebaut werden, um eine optimale Leistung zu gewährleisten. Fällt so ein Kühlelement aus, kann es zu technischen Problemen, bis hin zu einer Überhitzung der Akkuzellen führen, welches im Extremfall einen Brand auslösen kann.
Als zu prüfende Punkte könnten laut der Dresdner Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) die Hochvolt-Komponenten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten, also Energiespeicher, Elektromotor, Spannungswandler, Hochvoltkabel und -stecker, Hochvolt-Klimakompressor, Ladeanschluß sowie die elektrische Heizung. In diesen Systemen treten hohe Spannungen und Stromstärken auf, die zur Gefahr für den Menschen werden können, sobald Defekte auftreten.
Aber auch das Prüfen an sich kann im Falle eines Fehlers zu Problemen führen, wenn Mängel am Hochvoltsystem selbst (Isolierung, Batterieanlage, etc.) und an Systemen zum Schutz gegen elektrischen Schlag auftreten.
Um nun herauszufinden, wie Prüfvorschriften bei der Hauptuntersuchung speziell für Elektroautos und Hybridfahrzeuge angepasst werden müssen, hat die BASt eine Studie in Auftrag gegeben. Für die Federführung des Projektes wird die FSD mit Sitz in Dresden verantwortlich sein, welche nun mit verschiedenen Prüforganisationen zusammenarbeiten will, um Vorschläge für die Prüfvorschriften auszuarbeiten.
In diesem Rahmen werden zwischen Juli 2012 bis Januar 2013 insgesamt 5000 Fahrzeuge (Elektroautos, Hybridautos, Plug-In Hybridautos, Elektrolieferwagen und auch Zweiräder mit elektrischem Antrieb (Klassen M, N sowie L mit Fremdkraftunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h) bundesweit von ca. 100 amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern und Prüfingenieuren untersucht werden. Das Gesamtergebnis des Feldversuchs soll dann in einem Vorschlag zur Weiterentwicklung des Prüfkatalogs für Fahrzeuge mit batterieelektrischem oder Hybridantrieb sein. Untersucht werden Pkw, Lieferwagen und Zweiräder mit elektrifiziertem Antrieb (Klassen M, N sowie L mit Fremdkraftunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h).
Im Rahmen der Untersuchung soll auch eine Probefahrt durchgeführt werden, bei der neben der Rekuperation von Bremsenergie auch die korrekte Funktion der Innenraumklimatisierung, Kontroll-/ Warnleuchten, Fahrerrückmeldungen sowie Betätigungseinrichtungen überprüft werden.
Ebenso werden die Hochvoltkomponenten auf Beschädigung und Kennzeichnung überprüft. Aber auch das Thermomanagement dieser wichtigen Bauteile, der Zustand der Kabel, des Elektromotors und die mechanischen Komponenten im Elektromobil sollen eingehend kontrolliert werden.
Für eine einfachere Diagnose soll auch untersucht werden, wie für die HU von Hybrid- und Elektroautos (und anderer Elektromobile) zukünftig der Zugriff auf die Fahrzeugschnittstelle per HU-Adapter genutzt werden kann. Denn so können die für die Untersuchung verwendbaren Diagnosefunktionen des Fahrzeugs identifiziert und genutzt werden.
Wie schon geschrieben, bin ich etwas verwundert, dass erst jetzt gesonderte Prüfpunkte bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen untersucht werden sollen bzw. die Prüfordnung dazu erweitert werden soll.
Auch wenn man über die HU (oder umgangssprachlich TÜV) nicht immer positiv denkt, so hilft diese, die Straßen sicherer zu machen. Und diesmal ist es nicht nur Deutschland, welches seine Regelungswut nun am armen Elektromobil auslebt..
Sondern auch US-Hersteller haben für ihre Elektroautos strenge Prüfrichtlinien, so sieht zum Beispiel Tesla Motors vor, dass das Elektrofahrzeug Model S einmal im Jahr bzw. nach 20.000 Kilometern einem so genannten Check-Up unterzogen werden sollte.
Vielen Dank für den Beitrag. Ich habe mir ein E-Auto gekauft und habe mich schon gefragt, wie die Hauptuntersuchung im Gegensatz zu einer Kfz-Hauptuntersuchung ablaufen würde. Sehr interessant, dass die E-Autos eigene Prüfpunkte bei der Hauptuntersuchung (HU) für Hybrid- und Elektroautos bekommen.
Ich muss bald wieder zur Kfz-Hauptuntersuchung. Interessant, dass auch immer mehr E-Autos Prüfpunkte erhalten. Gegen diese kann ich auch nichts machen.