Bis zu 10 Jahre Steuerbefreiung für Elektroautos

3 Minuten Lesezeit

(04.01.2012)

Die Bundesregierung will das Elektroauto in Deutschland fördern, so soll unter anderem durch eine Änderung der Steuergesetze das EAutos attraktiver für den Käufer werden.

Steuervorteile für Elektroautos
(Käufer eines Elektroauto können bis zu 10 Jahre von dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes
und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes profitieren. Foto: Okapia)

So kann man im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes lesen, das die Bundesregierung plant, Elektrofahrzeuge ganze 10 Jahre von der KFZ-Steuer zu befreien.

So soll der Absatz von Elektromobilen (Elektroautos, Elektromotorrädern und Elektroroller) im Rahmen des “Regierungsprogramms Elektromobilität” deutlich gesteigert werden, so soll Deutschland wie von der Regierung geplant zum Leitmarkt für Elektromobilität werden.

Dieser Entwurf sieht also vor, das wer sich nach dem 18. Mai 2011 ein Elektroauto gekauft hat oder dies bis zum 31. Dezember 2015 tut, wird anstatt für bisher 5 Jahre für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für sein elektrisch angetriebenes Fahrzeug keine Steuer zahlen.

Wird das EAuto verkauft oder findet ein anderweitig vereinbarter Halterwechsel statt, dann wird die Steuerbefreiung auch dem neuen Fahrzeughalter gewährt, soweit diese noch nicht abgelaufen ist.

Hier ist ein Auszug der Änderung:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes

und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

(Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG)

Artikel 3

§ 3d

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

(1) Das Halten von Kraftfahrzeugen, die Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz

2 sind, ist für die Dauer von zehn Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung

von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung wird nur für Fahrzeuge gewährt, die in der

Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden.

(2) Die Steuerbefreiung wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt. Soweit sie bei

einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

(3) Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb

des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine

Auswirkungen auf die Steuerbefreiung.“

Da die Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge noch im Vergleich zu Autos mit einem Verbrennungsmotor sehr hoch sind, stellt sich die Frage, ob die möglichen Käufer nur wegen der Steuerersparnis ein Elektroauto kaufen.

Es bleibt zu hoffen, dass es seitens der Bundesregierung spätestens dann einen Käuferrabatt von mindestens 7.500 Euro geben wird, wenn die großen deutschen Autokonzerne wie Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi, Opel, etc. ein elektrisches Serienfahrzeug anbieten.

Aber wenigstens ist die Änderung des Versicherungssteuergesetzes ein gutes Zeichen.

Weiterführende Links:

Vollständiger Entwurf als PDF-Datei

Bundesfinanzministerium

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